GEWERBLICHE ABWÄSSER

Für die Einleitung von gewerblich-industriellen Abwässern in die Kanalisation (Indirekteinleiter) gelten im Allgemeinen gesonderte, d.h. höhere Anforderungen an die Qualität der einzuleitenden Abwässer, weil oftmals eine Einleitung ohne Vorreinigung der Abwässer (z.B. über Abscheider) zu einer Schädigung der Entwässerungsanlagen durch Korrosion, des Reinigungsprozesses auf den Kläranlagen oder der Gefährdung von Personal und Bevölkerung führen kann.
Darüber hinaus sind die speziellen Anforderungen und Verfahrenswege, definiert in der Abwasserverordnung (AbwV) nach Industriezweigen sowie in der Thüringer Indirekteinleiterverordnung (ThürIndV), zu beachten. Weitere Details regelt die Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes Unstruttal Herbsleben.
Die besonderen Einleitbedingungen für gewerbliche Abwasser finden Sie hier. Typische Anlagen zur Vorreinigung von Abwässern sind Fettabscheider- und Leichtflüssigkeitsabscheider, die gemäß DIN/DIN EN-Normen herzustellen und zu betreiben sind.
Im Rahmen seiner Eigenkontrollpflicht gemäß Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung ist der Abwasserzweckverband Unstruttal Herbsleben gehalten, regelmäßig eine Erhebung über die Abwassereinleitungen von Industrie- und Gewerbebetrieben (sog. Indirekteinleiterkataster) sowie Kontrollen durch die Entnahme von Abwasserproben auf Kosten der Einleiter hinsichtlich der Einhaltung der Einleitbedingungen durchzuführen.


Pumpwerk Kleinvargula


 

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