Für alle Grundstücke besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an die
öffentlichen Entwässerungsanlagen, sofern eine Anschließbarkeit gegeben ist.
Die Grundstücksentwässerung erfolgt dabei je nach Abwassersystem als
Mischwasserkanal oder als Schmutz- und Regenwasserkanal (s. Abb.).
Die Hausanschlussleitung ist die Verbindung zwischen der hausinternen
Entwässerung (Grundstücksentwässerungsanlage) und dem öffentlichen
Kanalsystem (z.B. in der Straße), wobei zu beachten ist, dass als sogenannter
Übergabepunkt und damit die rechtliche Zuständigkeit (z.B. Eigenkontrollpflicht)
die Grundstücksgrenze und ein Übergabeschacht gilt. Dieser ist zudem für
Kontrollen bei Verstofpungen oder zur Inspektion der Leitungen hilfreich.
Prinzip Hausanschluss im Mischwassersystem

Der Neuanschluss an die Kanalisation oder eine Änderung der Grundstücksentwässerung müssen beim
Abwasserzweckverband beantragt werden (siehe Antrag zur Entwässerung). In diesem Rahmen erfolgt
nicht nur eine Auskunft über den Anschlusspunkt an die öffentliche Kanalisation, sondern der Kunde
wird darüber hinaus beim Bauprozess beraten und begleitet. Die Kosten für den Anschluss im öffentlichen
Bereich trägt in der Regel der Zweckverband. Zusätzlich gewünschte Anschlüsse (z.B. Regenfallrohr)
sind vom Grundstückseigentümer im vollen Umfang selbst zu finanzieren.
Herstellung eines Hausanschluss

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